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Datenschutzerklärung

1. Beitritt
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System / in den EDV-Systemen des ersten und zweiten Vorsitzenden, des Kassenwarts ... (und evtl. weiterer bzw. anderer Personen) gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

2. Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Mitteilungsblätter der Umlandgemeinden über Veranstaltungen und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffent-licht.
Das einzelne Mitglied kann als Betroffener jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

3. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Veranstal-tungen sowie Feierlichkeiten für eine angemessene Zeit am schwarzen Brett des Vereins bekannt.
Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann als Betroffener jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Zum Zwecke des Vereinszusammenhalts ist es jedem Mitglied des Vereins möglich, die Mitgliederliste in dem Rahmen, dem er für die Veröffentlichung seiner eigenen personenbezogenen Daten in einer schriftlichen Einver-ständniserklärung (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Bild) zugestimmt hat, einzusehen. Das einzelne Mitglied kann als Betroffener jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung in der vereinsöffentlichen Mitgliederliste.

4. Austritt
Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt."